Beratung

Die Beratung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Es ist uns wichtig alle Anfragen individuell und kompetent zu beraten. Denn nur wer gut beraten ist, kann für sich oder seinen Angehörigen ein individuellen Versorgungsplan erstellen.

Darüber hinaus sind Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen sogenannten Pflegeeinsatz nach §37,3 SGB XI durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Dieser Pflegeeinsatz verfolgt das Ziel, den Pflegebedürftigen und / oder seine pflegenden Angehörige durch erfahrene Pflegefachkräfte zu beraten. Inhalt dieses Pflegeeinsatzes ist die Informationsweitergabe über die Leistungen der Pflegeversicherung und die Anpassung der Pflegesituation an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. In diesem Gespräch können alle pflegespezifischen Fragen gestellt werden und bei bestehenden Problemen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.

Pflegebedürftige mit Pflegestufe I und II müssen diesen Pflegeeinsatz zweimal jährlich abrufen, Pflegebedürftige mit Pflegestufe III viermal jährlich.