Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen, auf deren Grundlage unsere Pflegefachkräfte medizinische Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung im häuslichen Bereich durchführen. Hier arbeiten unsere Pflegefachkräfte eng mit den ortsansässigen Haus- und Fachärzten zusammen.

Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören:

  • die Verbandswechsel (Dekubitus, Ulcus, Kompression, Stoma, usw.),
  • das Legen bzw. Wechseln eines Dauerkatheters,
  • die Instillation,
  • der Einlauf,
  • die Injektionen,
  • die Blutzuckermessung bei Erst- und Neueinstellung oder der intensivierten Insulintherapie,
  • das Absaugen,
  • das Überprüfen und Versorgen von Drainagen,
  • das Wechseln und pflegen der Trachealkanüle,
  • das An- und Abhängen von Infusionen entweder zur Flüssigkeitssubstitution oder parenteralen Ernährung,
  • das Legen und Wechseln einer Magensonde,
  • das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

 

Zu jeder aufgeführten Behandlungspflegemaßnahme kann eine Anleitung der Klienten oder deren Bezugspersonen durchgeführt werden, damit diese nach der Anleitung die Behandlungspflege selbstständig durchführen können.