Die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen, auf deren Grundlage unsere Pflegefachkräfte medizinische Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung im häuslichen Bereich durchführen. Hier arbeiten unsere Pflegefachkräfte eng mit den ortsansässigen Haus- und Fachärzten zusammen.
Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören:
Zu jeder aufgeführten Behandlungspflegemaßnahme kann eine Anleitung der Klienten oder deren Bezugspersonen durchgeführt werden, damit diese nach der Anleitung die Behandlungspflege selbstständig durchführen können.