Die Pflegekasse erstattet Versicherten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz die ihnen entstandenen Aufwendungen für zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen. Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen in Höhe von bis zu 100,00€ monatlich. Versicherte mit erhöhtem Maße eingeschränkter Alltagskompetenz haben einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen in Höhe von bis zu 200,00€ im Monat. Nicht in Anspruch genommene Beträge für zurückliegende Monate können innerhalb der ersten sechs Monate des Folgejahres noch ausgeschöpft werden. Auch Versicherte, die in keine Pflegestufe eingestuft worden sind, können Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben. Dieses Angebot zielt darauf ab, spezielle Hilfen der allgemeinen Anleitung und Beaufsichtigung mit den zentralen Inhalten der sozialen Betreuung bzw. tagesstrukturierender Maßnahmen durch zugelassene Einrichtungen (z. B. Diakoniestation, Alzheimer Gesellschaft). Leistungen der Grundpflege dürfen mit diesem Betrag nicht verrechnet werden.
Im Lahn-Dill-Kreis haben wir das Angebot einer Betreuungsgruppe, unser „Café Vergissmeinnicht". Montags in der Zeit von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr treffen sich unsere Besucher in Niederweidbach, denen ein individuelles und auf die Gruppe zugeschnittenes Programm mit therapeutischen Anteilen geboten wird. Dieses Angebot soll die pflegenden Bezugspersonen entlasten. Betreuungsleistungen die in der Häuslichkeit erbracht werden sollen, vermitteln wir an kooperierende Einrichtungen.
Im Landkreis Marburg - Biedenkopf vermitteln wir diese Anfragen generell an die Alzheimer Gesellschaft Marburg - Biedenkopf.